Ein Urteil zur Räumpflicht: 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass Vermieter bei Eis und Schnee nur bis zu ihrer Grundstücksgrenze räumen müssen (VIII ZR 255/16).

„Der BGH entschied nun, dass die Räum- und Streupflicht der Vermieterin an der Grundstücksgrenze endete. Das Gericht hielt damit an der gängigen Rechtsprechung fest (Az.: VIII ZR 255/16). Auch die Vorinstanzen hatten das so gesehen….“ so berichtete die Augsburger Allgemeine am 21.02.2018.
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