Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage Gehwege zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu streuen.
Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage Gehwege zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu streuen.